FCI im Wandel

Wir leben in einer sich wandelnden Welt. Auf politischer Ebene waren die letzten 25 Jahre von großen Umwälzungen geprägt: Neue Staaten sind hervorgegangen, andere verschwunden, und neue Staatenformationen sind erschienen.

Dies hat natürlich auch die FCI und unsere gesamte Organisation nicht unberührt gelassen. Viele neue Mitglieder sind zu uns gestoßen und in nicht allzu ferner Zukunft werden wir wohl die 100er-Marke überschritten haben – mehr als hundert Vollmitglieder, assoziierte Mitglieder und Vertragspartner haben. Und das, obwohl wir vor nicht allzu langer Zeit „nur“ 70 Länder waren.

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Jørgen Hindse
Fédération Cynologique Internationale - Manifest zum Hundertjährigen bestehen

Zum Wohl der Hunde

November 2011


Anlässlich ihres hundertjährigen Bestehens unterstreicht die Fédération Cynologique Internationale ihre weltweite Mission: Schutz der Gesundheit von Hunden und Förderung der Beziehungen zwischen Hund und Mensch durch internationale Aktivitäten. Über seine 86 Mitglieder und Vertragspartner (ein Mitglied pro Land) setzt sich der Verband rund um den Globus für das Wohlergehen von Hunden ein. Für die FCI sind Gesundheit, Charakter und Verhalten die grundlegenden Voraussetzungen für Wohlergehen. Aus diesem Grunde fördert sie Hundeaktivitäten und Hundesport, die als nützlich für Hunde betrachtet werden.

Diese Visionen und Werte, die auch 2011 und damit 100 Jahre nach Gründung der FCI wieder im Fokus stehen, werden durch das statutenmäßige Ziel der FCI flankiert. Tatsächlich hat sich die FCI zum Ziel gesetzt, „die Zucht und die Verwendung von Rassehunden zu unterstützen und zu fördern, deren funktionell einwandfreier Gesundheitszustand und morphologisches Erscheinungsbild den Anforderungen des Standards einer jeden Rasse entsprechen und die gemäß den spezifischen Eigenschaften ihrer Rasse arbeiten und verschiedene Funktionen erfüllen können (…) in den Ländern, in denen die FCI ein Mitglied oder einen Vertragspartner hat“. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Kynologie und das Wohlergehen der Hunde weltweit zu fördern, und zwar dank einer anerkannten Ethik, einer zunehmenden wissenschaftlichen Forschung und des freien Austausches wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dem Wohl der Hunde ist unter allen Umständen immer oberste Priorität einzuräumen – und das vor dem Hintergrund der Fairplay-Grundsätze und humanitärer Zwecke, in deren Rahmen jegliche Form der Diskriminierung strengstens verboten ist (Statuten, Art. 2, 3 und 4).

Die oberste Priorität des Wohles der Hunde impliziert, dass Mitglieder und Vertragspartner sich weigern können, einen Hund in das Zuchtbuch (neu-)einzutragen, der Erbfehler oder solche Fehler aufweist, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des Artikels 2 der Statuten stehen. Gleiches gilt, wenn der Hund den durch das Mitglied oder den Vertragspartner des betreffenden Staates definierten Auswahlkriterien nicht entspricht (Geschäftsordnung, Art. 8, Punkt 5). Auch sind die Mitglieder und Vertragspartner nicht verpflichtet, Welpen, die von einer Paarung von Eltern abstammen, die den Standards der FCI nicht entsprechen, in ihr Zuchtbuch einzutragen und ihnen Ahnentafeln auszustellen (Geschäftsordnung, Art. 8, Punkt 14). Die von einem FCI-Mitglied oder Vertragspartner ausgestellten Ahnentafeln sind „Nachweis dafür, dass die Welpen von reinrassigen Eltern und Eltern derselben Rasse abstammen“ (Geschäftsordnung Art. 8, Punkt 13). Aufgrund dessen ist es nicht möglich, dass eine nicht korrekt erstellte Ahnentafel automatisch in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch eingetragen wird (Geschäftsordnung, Art. 8, Punkt 5).

Die Zucht und die Entwicklung der Hunderassen müssen auf langfristigen Zielsetzungen und soliden Grundsätzen beruhen, so dass die Zucht keine kranken Hunde oder solche mit unstetem Charakter oder unzulänglichen Gebrauchseigenschaften hervorbringt.

Zuchtziel muss das Erhalten, mehr noch die Erweiterung der genetischen Vielfalt (Polygenetik) einer Rasse sein.

Bei der Zucht dürfen nur Hunde mit einem funktionell einwandfreien Gesundheitszustand verwendet werden. Wählt ein Züchter einen Hund aus, so obliegt ihm die Überprüfung, ob dieser Hund geistig und physisch für die Zucht geeignet ist.

Der Züchter muss sich vergewissern, dass die Tiere, die er für die Zucht bestimmt, ein ausgeglichenes Temperament haben und in guter physischer Verfassung sind.

Solange ein Welpe sich in der Obhut eines Züchters befindet, muss er ihm eine Entwicklung in einer (geistig und physisch) gesunden und vorteilhaften Umgebung ermöglichen, um so eine angemessene Sozialisierung zu gewährleisten (Geschäftsordnung, Art. 12).

Die Zucht ist nur möglich mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden. Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten. Infolgedessen sind Übertreibungen der Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit der Hunde zu beeinträchtigen. Hunde mit disqualifizierenden Fehlern dürfen nicht für die Zucht verwendet werden.

Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene erbliche Defekte, wie z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen, deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und der FCI auf Anfrage hierüber Bericht zu erstatten.

Die wissenschaftliche Kommission der FCI steht bei der Bewertung und Bekämpfung genetischer Defekte unterstützend zur Seite. Die Kommission kann hierzu einen Maßnahmenkatalog vorgeben, der nach Beschlussfassung durch den FCI-Vorstand verbindlich wird.

Es ist Pflicht der Mitgliedsländer sowie der Vertragspartner der FCI, unter Beachtung dieses Zuchtreglements eine eigene Zuchtordnung zu erstellen, in der die Zuchtziele festgelegt werden. In diesen sind die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften der jeweiligen Rassen angemessen zu berücksichtigen.

Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ werden als Personen betrachtet, die sich hauptsächlich mit dem Kauf und Verkauf von Hunden beschäftigen, um damit wirtschaftlichen Profit zu erzielen, ohne das Befinden des Hundes zu berücksichtigen. Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ dürfen nicht unter dem Patronat (Verantwortung) eines FCI-Mitgliedes oder Vertragspartners züchten (Internationales Zuchtreglement, Präambel 1).

In der Regel dürfen Welpen nur an Privatpersonen verkauft werden; die Exportahnentafel muss auf deren Namen ausgestellt sein (Internationales Zuchtreglement, Punkt 15, Grundlagen).

Die FCI-Ausstellungsrichter tragen dafür Sorge, die besten Hunde jeder Rasse auszuwählen und festzulegen. Dadurch ermöglichen sie diesen Hunden, als Grundlage für den Genpool der Rasse zu dienen und als Instrumente für die selektive Zucht aller verantwortungsbewussten Hundezüchter zu fungieren. Dabei leisten sie einen proaktiven und wertvollen Beitrag zur Gesundheit und dem Wohlergehen von Hunden sowie der verantwortungsbewussten Hundezucht. Unter diesem Blickwinkel nehmen die Ausstellungsrichter an Informations-, Ausbildungs- und Weiterbildungsseminaren teil.

Grundlage ihres Handelns sind der FCI Show Judges Code of Commitment to the Welfare of Pure Bred Dogs (Pflichtenheft für Ausstellungsrichter der FCI zum Wohle von rassereinen Hunden) sowie die speziellen FCI-Zirkulare, nebst den entsprechenden Anweisungen für Gesundheit und Verhalten.

Für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Rassen haben die Ausstellungsrichter – neben den Übereinstimmungsmerkmalen und Bewegungsqualitäten – auch die gesundheitlichen Aspekte der Rasse bzw. des Hundes sowie seine Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck zu bewerten. Diese Bewertung sollte eindeutig die Beurteilung des Hundes einfließen.

Aggressivität und ängstliches Verhalten sind bei der Bewertung eines Hundes unter keinen Umständen zu dulden. Beides hat zur Disqualifikation des/der betreffenden Hundes(e) zu führen.

Darüber hinaus ist bei der Bewertung zu berücksichtigen, dass extreme Merkmale, die Gesundheits-, Verhaltens- oder Bewegungsprobleme hervorrufen können, einen konsequenten Punkteabzug nach sich ziehen (FCI Show Judges Code of Commitment to the Welfare of Pure Bred Dogs).

Standards dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie in Konflikt mit dem funktionellen Gesundheitszustand eines Hundes stehen (FCI-Reglement für Ausstellungsrichter).

Das Wohlsein des Hundes hat bei allen Hundeausstellungen VORRANG zu haben (FCI-Ausstellungsreglement).

Die meisten dieser Richtlinien, die enthalten sind in den FCI-Statuten, der FCI-Geschäftsordnung, dem Internationalen Zuchtreglement der FCI, dem FCI Show Judges Code of Commitment to the Welfare of Pure Bred Dogs, dem FCI-Ausstellungsreglement sowie dem Reglement für Ausstellungsrichter, wurden in die FCI INTERNATIONAL BREEDING STRATEGIES (INTERNATIONALE ZUCHTSTRATEGIEN DER FCI) aufgenommen (vom FCI-Vorstand im Februar 2010 in Madrid angenommen).

Hierbei handelt es sich um einen Meilenstein in der 100-jährigen Geschichte der Erhaltung und Aufwertung der Hunderassen weltweit. Die FCI hat hiermit die Weichen gestellt für ein neues Jahrhundert zum WELTWEITEN Wohlergehen der Hunde.

F. Denayer
Ehemaliger Präsident der Société Royale Saint-Hubert