Fédération Cynologique Internationale - Manifest zum Hundertjährigen bestehen
Zum Wohl der Hunde
November 2011
Anlässlich ihres hundertjährigen Bestehens unterstreicht die Fédération Cynologique
Internationale ihre weltweite Mission: Schutz der Gesundheit von Hunden und Förderung
der Beziehungen zwischen Hund und Mensch durch internationale Aktivitäten. Über
seine 86 Mitglieder und Vertragspartner (ein Mitglied pro Land) setzt sich der Verband
rund um den Globus für das Wohlergehen von Hunden ein. Für die FCI sind Gesundheit,
Charakter und Verhalten die grundlegenden Voraussetzungen für Wohlergehen. Aus diesem
Grunde fördert sie Hundeaktivitäten und Hundesport, die als nützlich für Hunde betrachtet
werden.
Diese Visionen und Werte, die auch 2011 und damit 100 Jahre nach Gründung der FCI
wieder im Fokus stehen, werden durch das statutenmäßige Ziel der FCI flankiert.
Tatsächlich hat sich die FCI zum Ziel gesetzt, „die Zucht und die Verwendung von
Rassehunden zu unterstützen und zu fördern, deren funktionell einwandfreier Gesundheitszustand
und morphologisches Erscheinungsbild den Anforderungen des Standards einer jeden
Rasse entsprechen und die gemäß den spezifischen Eigenschaften ihrer Rasse arbeiten
und verschiedene Funktionen erfüllen können (…) in den Ländern, in denen die FCI
ein Mitglied oder einen Vertragspartner hat“. Eine weitere Aufgabe besteht darin,
die Kynologie und das Wohlergehen der Hunde weltweit zu fördern, und zwar dank einer
anerkannten Ethik, einer zunehmenden wissenschaftlichen Forschung und des freien
Austausches wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dem Wohl der Hunde ist unter allen
Umständen immer oberste Priorität einzuräumen – und das vor dem Hintergrund der
Fairplay-Grundsätze und humanitärer Zwecke, in deren Rahmen jegliche Form der Diskriminierung
strengstens verboten ist (Statuten, Art. 2, 3 und 4).
Die oberste Priorität des Wohles der Hunde impliziert, dass Mitglieder und Vertragspartner
sich weigern können, einen Hund in das Zuchtbuch (neu-)einzutragen, der Erbfehler
oder solche Fehler aufweist, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des Artikels
2 der Statuten stehen. Gleiches gilt, wenn der Hund den durch das Mitglied oder
den Vertragspartner des betreffenden Staates definierten Auswahlkriterien nicht
entspricht (Geschäftsordnung, Art. 8, Punkt 5). Auch sind die Mitglieder und Vertragspartner
nicht verpflichtet, Welpen, die von einer Paarung von Eltern abstammen, die den
Standards der FCI nicht entsprechen, in ihr Zuchtbuch einzutragen und ihnen Ahnentafeln
auszustellen (Geschäftsordnung, Art. 8, Punkt 14). Die von einem FCI-Mitglied oder
Vertragspartner ausgestellten Ahnentafeln sind „Nachweis dafür, dass die Welpen
von reinrassigen Eltern und Eltern derselben Rasse abstammen“ (Geschäftsordnung
Art. 8, Punkt 13). Aufgrund dessen ist es nicht möglich, dass eine nicht korrekt
erstellte Ahnentafel automatisch in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch eingetragen
wird (Geschäftsordnung, Art. 8, Punkt 5).
Die Zucht und die Entwicklung der Hunderassen müssen auf langfristigen Zielsetzungen
und soliden Grundsätzen beruhen, so dass die Zucht keine kranken Hunde oder solche
mit unstetem Charakter oder unzulänglichen Gebrauchseigenschaften hervorbringt.
Zuchtziel muss das Erhalten, mehr noch die Erweiterung der genetischen Vielfalt
(Polygenetik) einer Rasse sein.
Bei der Zucht dürfen nur Hunde mit einem funktionell einwandfreien Gesundheitszustand
verwendet werden. Wählt ein Züchter einen Hund aus, so obliegt ihm die Überprüfung,
ob dieser Hund geistig und physisch für die Zucht geeignet ist.
Der Züchter muss sich vergewissern, dass die Tiere, die er für die Zucht bestimmt,
ein ausgeglichenes Temperament haben und in guter physischer Verfassung sind.
Solange ein Welpe sich in der Obhut eines Züchters befindet, muss er ihm eine Entwicklung
in einer (geistig und physisch) gesunden und vorteilhaften Umgebung ermöglichen,
um so eine angemessene Sozialisierung zu gewährleisten (Geschäftsordnung, Art. 12).
Die Zucht ist nur möglich mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden.
Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches
Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale
Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten. Infolgedessen sind Übertreibungen
der Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale
Gesundheit der Hunde zu beeinträchtigen. Hunde mit disqualifizierenden Fehlern dürfen
nicht für die Zucht verwendet werden.
Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene
erbliche Defekte, wie z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen,
deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und der FCI auf Anfrage hierüber Bericht
zu erstatten.
Die wissenschaftliche Kommission der FCI steht bei der Bewertung und Bekämpfung
genetischer Defekte unterstützend zur Seite. Die Kommission kann hierzu einen Maßnahmenkatalog
vorgeben, der nach Beschlussfassung durch den FCI-Vorstand verbindlich wird.
Es ist Pflicht der Mitgliedsländer sowie der Vertragspartner der FCI, unter Beachtung
dieses Zuchtreglements eine eigene Zuchtordnung zu erstellen, in der die Zuchtziele
festgelegt werden. In diesen sind die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften der
jeweiligen Rassen angemessen zu berücksichtigen.
Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ werden als Personen betrachtet, die
sich hauptsächlich mit dem Kauf und Verkauf von Hunden beschäftigen, um damit wirtschaftlichen
Profit zu erzielen, ohne das Befinden des Hundes zu berücksichtigen. Kommerzielle
Hundehändler und „puppy farmers“ dürfen nicht unter dem Patronat (Verantwortung)
eines FCI-Mitgliedes oder Vertragspartners züchten (Internationales Zuchtreglement,
Präambel 1).
In der Regel dürfen Welpen nur an Privatpersonen verkauft werden; die Exportahnentafel
muss auf deren Namen ausgestellt sein (Internationales Zuchtreglement, Punkt 15,
Grundlagen).
Die FCI-Ausstellungsrichter tragen dafür Sorge, die besten Hunde jeder Rasse auszuwählen
und festzulegen. Dadurch ermöglichen sie diesen Hunden, als Grundlage für den Genpool
der Rasse zu dienen und als Instrumente für die selektive Zucht aller verantwortungsbewussten
Hundezüchter zu fungieren. Dabei leisten sie einen proaktiven und wertvollen Beitrag
zur Gesundheit und dem Wohlergehen von Hunden sowie der verantwortungsbewussten
Hundezucht. Unter diesem Blickwinkel nehmen die Ausstellungsrichter an Informations-,
Ausbildungs- und Weiterbildungsseminaren teil.
Grundlage ihres Handelns sind der FCI Show Judges Code of Commitment to the Welfare
of Pure Bred Dogs (Pflichtenheft für Ausstellungsrichter der FCI zum Wohle von rassereinen
Hunden) sowie die speziellen FCI-Zirkulare, nebst den entsprechenden Anweisungen
für Gesundheit und Verhalten.
Für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Rassen haben die Ausstellungsrichter
– neben den Übereinstimmungsmerkmalen und Bewegungsqualitäten – auch die gesundheitlichen
Aspekte der Rasse bzw. des Hundes sowie seine Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck
zu bewerten. Diese Bewertung sollte eindeutig die Beurteilung des Hundes einfließen.
Aggressivität und ängstliches Verhalten sind bei der Bewertung eines Hundes unter
keinen Umständen zu dulden. Beides hat zur Disqualifikation des/der betreffenden
Hundes(e) zu führen.
Darüber hinaus ist bei der Bewertung zu berücksichtigen, dass extreme Merkmale,
die Gesundheits-, Verhaltens- oder Bewegungsprobleme hervorrufen können, einen konsequenten
Punkteabzug nach sich ziehen (FCI Show Judges Code of Commitment to the Welfare
of Pure Bred Dogs).
Standards dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie in Konflikt mit dem funktionellen
Gesundheitszustand eines Hundes stehen (FCI-Reglement für Ausstellungsrichter).
Das Wohlsein des Hundes hat bei allen Hundeausstellungen VORRANG zu haben (FCI-Ausstellungsreglement).
Die meisten dieser Richtlinien, die enthalten sind in den FCI-Statuten, der FCI-Geschäftsordnung,
dem Internationalen Zuchtreglement der FCI, dem FCI Show Judges Code of Commitment
to the Welfare of Pure Bred Dogs, dem FCI-Ausstellungsreglement sowie dem Reglement
für Ausstellungsrichter, wurden in die FCI INTERNATIONAL BREEDING STRATEGIES (INTERNATIONALE
ZUCHTSTRATEGIEN DER FCI) aufgenommen (vom FCI-Vorstand im Februar 2010 in Madrid
angenommen).
Hierbei handelt es sich um einen Meilenstein in der 100-jährigen Geschichte der
Erhaltung und Aufwertung der Hunderassen weltweit. Die FCI hat hiermit die Weichen
gestellt für ein neues Jahrhundert zum WELTWEITEN Wohlergehen der Hunde.
F. Denayer
Ehemaliger Präsident der Société Royale Saint-Hubert